SEPA kommt - und so funktioniert es
Europa wächst immer mehr zusammen - doch bei Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Gemeinschaft ist die Einigkeit schnell vorbei.
Um dies zu beenden, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. Der einprägsame Titel für dieses Projekt lautet „SEPA“. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.
Kennziffer ersetzt Kontonummer und BLZ
Die wichtigste Neuerung für Bankkunden ist eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer). Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften voraussichtlich bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 muss noch eine weitere Kennzahl angegeben werden: der BIC (Bank Identifier Code). Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.
„Privatkunden müssen hierbei fast nichts tun“, weiß Corinna Prange von der Sparkasse Bottrop, „lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich.“ „Umgestellt wird automatisch“, ergänzt ihr Kollege Tobias Janert von der Volksbank Kirchhellen. „Die SEPA-Einführung geschieht in erster Linie unter Verbraucherschutzaspekten und soll für mehr Transparenz sorgen“, führt Corinna Prange weiter aus. Ziel sei eine Harmonisierung innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrs. „Dann gelten die gleichen Regelungen wie hier in Deutschland auch in Spanien“, macht Tobias Janert deutlich. So haben Bankkunden zum Beispiel dann europaweit einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Überweisung, auch außerhalb der Bundesrepublik, innerhalb eines Tages ausgeführt wird.
Wer eine Überweisung tätigen möchte, muss IBAN und BIC den Geschäftspapieren des Vertragspartners, wie etwa der Rechnung oder dem Briefkopf, entnehmen. Wer hingegen Geld überwiesen bekommen soll, muss IBAN und BIC dem Geschäftspartner angeben. Zu finden sind diese Angaben auf dem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Service“ oder „Kontodetails“, sind IBAN und BIC zu finden. „Sie stehen aber auch auf der Rückseite der EC-Karte“, sagen die beiden Bottroper Finanz-Fachleute.
Autor:Judith Schmitz aus Bottrop |
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