RE 44
Schienenersatzverkehr zwischen Duisburg und Bottrop
Bottrop/Duisburg. Die NordWestBahn passt den Fahrplan der Linie RE 44 „Fossa-Emscher-Express“ vom 27. Januar bis 20. Februar 2022 an. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Duisburg Hbf und Bottrop Hbf finden Brücken- und Oberleitungsarbeiten der DB Netz AG statt. In dem genannten Zeitraum muss phasenweise ein ganztägiger Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet werden.
An einigen Tagen sind nur Zugverbindungen in den Abend- und Nachtstunden betroffen. Alle ausfallenden Fahrten werden durch einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ersetzt und sind im Ersatzfahrplan aufgeführt. Auf Zugverbindungen, die nach dem regulären Fahrplan der Linie RE 44 zwischen Moers und Bottrop Hbf fahren, hat die Baumaßnahme keine Auswirkungen.
Die Busse verkehren zu veränderten Zeiten als die regulären Zugverbindungen. Die Fahrgäste werden gebeten, die veränderten Abfahrts- und Ankunftszeiten entlang des gesamten Streckenabschnitts bei ihrer Reiseplanung zu beachten. In Duisburg starten die Busse zur Minute 15 und somit 10 Minuten später als die Abfahrt der regulären Zugverbindungen. In die Gegenrichtung starten die Busse in Bottrop zur Minute 52 und somit 20 Minuten später als die Abfahrt der regulären Zugverbindungen.
Haltestellen der Ersatzbusse
Duisburg Hbf Haltestelle „Neudorfer Str.“
Oberhausen Hbf Haltestelle „Oberhausen Hbf, Bussteig 10“
Oberhausen-Osterfeld Süd Haltestelle „Oberhausen-Osterfeld Süd Bf“
Bottrop-Vonderort Haltestelle „Vonderort Bf“
Bottrop Hbf Haltestelle „Bottrop Hbf“
Der Ersatzfahrplan mit allen Änderungen ist auf der Internetseite der NordWestBahn unter www.nordwestbahn.de verfügbar und in den digitalen Auskunftsmedien (www.bahn.de, mobil.vrr.de) abrufbar. Die NordWestBahn bittet Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sich so früh wie möglich vor Fahrtantritt unter der Telefonnummer 0541 2002 4321 (zum Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen) zu melden. Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den SEV-Bussen leider nicht möglich.
In den Zügen der NordWestBahn gilt die 3G-Regel: Fahrgäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein. Weiterhin gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske (OP-Maske, Maske des Typs FFP2 oder KN95/N95 ohne Ventil) zu tragen. Diese Pflicht gilt auch beim Betreten des Bahnhofsgeländes sowie in den Ersatzbussen. Unter www.nordwestbahn.de/corona informieren wir immer aktuell, was es im Zusammenhang mit dem Coronavirus bei Fahrten in den Zügen der NordWestBahn zu beachten gibt.
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