Bovine Virus Diarrhoe
Rinder erhalten ab 1. Februar Impfverbot gegen BVD

Archivfoto: Karl-Heinz Jockenhövel

Bottrop/Gladbeck. Ab dem 01.02.2022 ist das Impfen von gehaltenen Rindern gegen die Bovine Virus Diarrhoe verboten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Europäischen Kommission einen Plan für ein Bovine Virus Diarrhoe (BVD) Tilgungsprogramm vorgelegt mit dem Ziel den Status „frei von BVD von gehaltenen Rindern“ zu erlangen. Die Anforderungen für den Erhalt des Seuchenfreiheitsstaus sind wie folgt festgelegt:

- Die Impfung gegen BVD bei gehaltenen Rindern ist verboten.
- Mindestens während der vorhergehenden 18 Monate wurden kein Fall von BVD bei einem gehaltenen Rind bestätigt.
- Mindestens 99,8% der Betriebe, die mindestens 99,9% der Rinderpopulation repräsentieren, sind frei von BVD.

Entsprechend den beschriebenen Anforderungen für den Status „frei von BVD“, ist eine Impfung gegen die BVD ab dem 01.02.2022 nicht zulässig und führt bei Nichtbeachtung dazu, dass die betroffenen Betriebe keinen „frei von BVD“-Status erlangen können. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass geimpfte Tiere nicht mehr in BVD freie Gebiete verbracht werden dürfen. Demzufolge dürfen in BVD freie Betriebe nur noch ungeimpfte Tiere eingestallt werden.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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