Kein Parken am Wegesrand: Rosenmontag wird umgehend abgeschleppt

Wer Rosenmontag seinen Wagen falsch abstellt, der wird zahlen müssen | Foto: Archivfoto
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Auch Halteverbotsschilder werden den Weg des Rosenmontagszuges zieren. Ab 7 Uhr ist am 12. Februar das Halten und Parken in all jenen Straßen verboten, durch die der närrische Lindwurm seinen Weg nehmen wird.
Das sind die Essener-, die Prosper-, die Brauer-, die Peter-, die Hans-Böckler-Straße und wieder die Straße Am Lamperfeld. Die Stadtverwaltung bittet alle Bottroper um Beachtung der Schilder, denn trotz des Verbotes parkende Fahrzeuge werden umgehend abgeschleppt. Auch Anwohner mit Anwohnerparkausweisen dürfen am Rosenmontag ihren Pkw in den betroffenen Straßen bis zum Nachmittag nicht wie gewohnt abstellen. Städtischerseits wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor und während des Zuges die Jahn-, Blumen-, Tourneau-, Böckenhoff- und Ortbergstraße sowie Teile der Kirchhellener Straße und der Schotterparkplatz Am Lamperfeld nicht befahren werden können, da diese durch die Absperrungen völlig abgesperrt sind.
Auch die betroffenen Buslinien fahren eine Umleitungsstrecke: Aus Richtung Westen über die Osterfelder Straße, Heidenheck, Am Lamperfeld, Hans-Böckler-Straße, Parkstraße, Kirchhellener Straße, Eichenstraße, L 631, Horster Straße bis zum ZOB sowie aus Richtung Osten vom ZOB über die Horster Straße, L 631, Südring und Westring.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

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