Wieder Maskenzonen in Bottrop ausgewiesen
In der Innenstadt und im Ortskern von Kirchhellen ist das Tragen von Masken ab sofort Pflicht
Bottrop. In der Bottroper Innenstadt und im Ortskern von Kirchhellen ist das Tragen von Masken wieder Pflicht. Der Krisenstab trägt damit der aktuellen Pandemielage Rechnung und ergreift diese Maßnahme, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden.
Für die öffentlichen Außenbereiche in den betroffenen Zonen wird es zur Pflicht, entweder eine medizinische OP-Maske oder eine höherwertigen (FFP2) Maske zu tragen.
In der Bottroper Innenstadt gelten folgende Straßenzüge als Außengrenze der Maskenpflicht Zone:
- Peterstraße bis zur Einmündung Hochstraße
- Hochstraße bis Kirchplatz St. Cyriakus der gesamte Kirchplatz St. Cyriakus
- Kirchplatz St. Cyriakus / Adolf-Kolpingstraße bis Poststraße / Berliner Platz / Paßstraße
- der gesamte Berliner Platz
- Friedrich-Ebert-Straße bis Gladbecker Straße
- Gerichtsstraße bis Moltkestraße
- Moltkestraße bis ("kleine") Kirchhellener Straße
- Böckenhoffstraße bis Hans-Böckler-Straße
Im gesamten Gebiet innerhalb dieser Straßenzüge gilt ausnahmslos die Maskenpflicht.
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