Erste vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für Januar bis Oktober 2020 verfügbar
In den ersten zehn Monaten starben in NRW insgesamt 2.026 Menschen ursächlich an COVID-19
NRW. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik liegen mittlerweile mit 169 741 gemeldeten Sterbefalldaten von Verstorbenen knapp 98 Prozent der von Januar bis Oktober 2020 in Nordrhein-Westfalen erfassten Sterbefälle mit auswertbaren Todesursachen vor. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen dieser Statistik starben in den ersten zehn Monaten 2020 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 2 026 Menschen ursächlich an COVID-19, davon allein innerhalb der sog. ersten „Welle” im April 1 029 Personen.
Der Anteil der ursächlich an COVID-19 Gestorbenen an allen Verstorbenen liegt in diesem Zeitraum bei 1,2 Prozent. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, werden ab sofort vorläufige monatlichen Daten veröffentlicht. Mit endgültigen Daten auf regionaler Ebene sowie nach Altersgruppen der Verstorbenen für das Jahr 2020 ist voraussichtlich im Oktober zu rechnen. Weitere 619 Personen verstarben laut Todesbescheinigung mit COVID-19 als Nebenerkrankung, jedoch ursächlich an einer anderen Todesursache. Einschränkend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in beiden Gruppen auch Fälle enthalten sind, bei denen laut der Angaben auf der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID- 19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde. Krankheiten des Kreislaufsystems waren im betrachteten Zeitraum mit 30,7 Prozent (52 113 Verstorbene) die mit Abstand häufigste Todesursache. Zweithäufigste Todesursache waren mit einem Anteil von 25,2 Prozent bösartige Neubildungen (42 844 Verstorbene). Auf dem dritten Rang der den Todesfällen zugrundeliegenden übergreifenden Todesursachenkapiteln waren mit 11 763 bzw. 6,9 Prozent die Krankheiten des Atmungssystems (ohne Neubildungen) zu finden. Bei 3 124 Personen wurde eine Lungenentzündung (Pneumonie) oder Grippe – beide Krankheitsbilder werden oft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie diskutiert – als todesursächlich ausgewiesen.
Die vorliegenden, vorläufigen Daten basieren ausschließlich auf den Angaben der leichenschauenden Ärztinnen und Ärzte auf den Todesbescheinigungen. Unter Anwendung des komplexen Regelwerks der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) wurde daraus das sog. Grundleiden bestimmt. Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und sind deshalb unvollständige, vorläufige Ergebnisse, die fortlaufend vervollständigt werden. Die Qualität der Berichte verbessert sich somit kontinuierlich rückwirkend. (Quelle IT.NRW)
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