Maskenpflicht bleibt bestehen
In Bottroper Stadtverwaltung und Kultureinrichtungen
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt auch nach den Lockerungen innerhalb städtischer Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen bestehen. Die Stadt Bottrop hat dies mit einer Allgemeinverfügung festgelegt und folgt damit dem Beispiel anderer Städte und Kreise. Die Anordnung ist befristet und gilt bis zum Ablauf des 24. April.
Wie auch bereits zuvor gilt dies nicht für noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können. Die medizinischen Gründe sind aber auf Verlangen durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die Eingangsbereiche werden kontrolliert.
Basis der Allgemeinverfügung ist das Hausrecht der Stadt Bottrop und die besondere Bedrohung aufgrund der weiterhin landes- und bundesweit hohen Infektionszahlen, die die Arbeit der öffentlichen Infrastruktur bedrohen.
Kritischer Ausfall des Personals als Gefahr
Der Krisenstab der Stadt Bottrop kommt zu der Einschätzung, dass zwar die aktuell zu beobachtenden Infektionen teilweise mit milderen Krankheitsverläufen einhergehen mögen, sie aber dennoch stets zu einem Ausfall der infizierten Personen im beruflichen Bereich führen. Derzeit ist die Verwaltung im Personaleinsatz äußerst gefordert unter anderem aufgrund der Flüchtlingskrise durch den Krieg in der Ukraine. Es droht akut, dass durch einen erhöhten Krankenstand und Ausfälle durch Quarantäne, der Verwaltungsbetrieb in empfindlichen Bereichen nicht mehr oder zumindest nicht mehr in vollem Umfang möglich sein wird. Um dem vorzubeugen, wird die Maskenpflicht in den Verwaltungsgebäuden und Kultureinrichtungen der Stadt für die folgenden drei Wochen fortgesetzt.
Autor:Lokalkompass Bottrop aus Bottrop |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.