Heimaufsicht Bottrop: Blick unter die Bettdecke
Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim geben die betroffenen Menschen einen großen Teil ihrer Eigenverantwortung an die Einrichtung ab. Um sicherzustellen, dass die Betreiber dieser Verantwortung auch gerecht werden, schauen Gesundheits- und Sozialamt regelmäßig nach - auch unter der Bettdecke.
Die demographische Entwicklung ist eindeutig: In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen auf eine Pflegeeinrichtung angewiesen sein. Um die gesetzlichen Standards in den Heimen einzufordern, wurde in Bottrop die amtliche Heimaufsicht geschaffen. "Man kann es als ein Gemeinschaftsprojekt von zwei Ämtern betrachten", erklärt Dr. Christian Marga, Leiter des Gesundheitsamtes. Grundlage für die Arbeit von Sozial- und Gesundheitsamt bildet dabei das sogenannte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Es soll all jene Menschen vor Schaden bewahren, die auf eine Pflegeeinrichtung aus Alters- oder Krankheitsgründen, oder wegen einer Behinderung angewiesen sind.
Um diese Vorgaben umzusetzen, setzt die Heimaufsicht auf unangemeldete Kontrollen. "Wir stehen unangekündigt auf der Matte, mit dem gesamten Team", erklärt Andrea Bartosch, die zusammen mit Beate Müntjes die Heimaufsicht des Sozialamtes vertritt. Direkt nach dem Eintreffen wird die Einrichtung "auf Herz und Nieren geprüft", wie Bartosch und Müntjes betonen. "Wir lassen uns Betreuungskonzepte, Personallisten und Dienstpläne zeigen, prüfen die Speisepläne und Freizeitangebote, und befragen die Bewohner und Angehörigen."
Während die Mitarbeiter des Sozialamtes für ihre Prüfung vor allem die Hausverwaltung unter die Lupe nehmen, leistet das Gesundheitsamt durch die Mitarbeiter des Amtsärztlichen Begutachtungsdienstes Schützenhilfe. Sie schwärmen in der Einrichtung aus und schauen sich vor allem die Bewohner genau an. "Das bedeutet, dass wir auch unter die Bettdecke schauen müssen", erklärt Wolfgang Plönnigs, der wie seine Kollegin Gaby Hampel über jahrzehntelange Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege verfügt. Häufige Probleme wie das "Wundliegen" von Patienten, Dehydrierung oder fehlerhafte Medikation können so rasch identifiziert werden. Außerdem wird die medizinische Ausstattung, die Hygiene, pflegerischer Umgang, die Wohnqualität, und vieles mehr unter die Lupe genommen.
Strenge Kontrollen, harte Sanktionen
"Die Kontrollen sind sehr streng", fasst Beate Müntjes den Einsatz der Heimaufsicht zusammen. "Mängel müssen sofort abgestellt werden. Wir sind befugt, Anordnungen zu verfassen, die von den Einrichtungen umgesetzt werden müssen." Kommt die Heimleitung den Aufforderungen nicht umgehend nach, kann die Aufsicht zu verschiedenen Sanktionen greifen. So können die Verantwortlichen Patienten auf andere Einrichtungen verteilen, einen Aufnahmestopp erteilen oder für ungeeignetes Personal Beschäftigungsverbote anregen. "Im schlimmsten Fall können wir die Einrichtung auch schließen", so Müntjes. Zu diesem ultimativen Mittel hatte die Stadt bereits vor 2010 zwei Mal greifen müssen, um illegal geführten Wohngruppen das Handwerk zu legen.
Angesichts der Verantwortung der Heimaufsicht leuchten solche drakonischen Maßnahmen ein: Allein die 16 Seniorenheime verfügen über 1435 Betreuungsplätze, dazu kommen die Tagespflegen mit rund 50, sowie die Einrichtungen für Behinderte mit rund 180 Plätzen. Darüber hinaus fallen noch diverse Außenwohngruppen, das Hospiz und eine Beatmungswohngemeinschaft in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht.
Und wie steht es nun um die Heime in Bottrop? Insgesamt zeigten sich die Aufseher zufrieden. Zwar sei die 1999 gesetzlich vorgeschriebene Personalstärke inzwischen nicht mehr zeitgemäß, echte "schwarze Schafe" gebe es aber nicht.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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