Frühbucherrabatte nicht gleich Schnäppchen

Bei der Sehnsucht nach dem Traumurlaub können Verbraucher schnell in Kostenfallen tappen. Die VBZ mahnt bei Frühbucherrabatten zur Vorsicht. | Foto: (Symbolfoto)
  • Bei der Sehnsucht nach dem Traumurlaub können Verbraucher schnell in Kostenfallen tappen. Die VBZ mahnt bei Frühbucherrabatten zur Vorsicht.
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Zahlreiche Reiseveranstalter werben zu Beginn des Jahres mit Frühbucherrabatten für den Sommerurlaub um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden.

„Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale Bottrop vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:
• Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
• Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive- Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
• Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ein Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
• Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
• Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
• Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.
Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten hilft die Beratungsstelle Bottrop, Horster Str. 6, Tel. 56716-01. Geöffnet ist sie montags und donnerstags von 9 bis 13 und von 14 bis 18 Uhr, sowie mittwochs und freitas von 9 bis 14.30 Uhr.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

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