Fast die Hälfte der Kosten erstattet: Bottroper Haus- und Hofflächenprogramm unterstützt Sanierungswillige
Wenn jetzt die trockenere, schöne Jahreszeit beginnt, macht sich der ein oder andere Immobilienbesitzer Gedanken über eine Neugestaltung seines Hauses oder des Gartens. Über das Haus- und Hofflächenprogramm der Stadt Bottrop lässt sich dabei bares Geld sparen.
Nahezu die Hälfte der Kosten bekommen nach Mitteilung der Stadtverwaltung Eigentümer erstattet, deren Gebäude im InnovationCity-Projektgebiet liegt. Die Fördergelder setzen sich aus Mitteln des Landes und des Bundes zusammen. Den Eigenanteil der Stadt müssen die Hausbesitzer allerdings selbst tragen. Dieser beträgt jedoch nur zehn Prozent der Fördersumme. Im Klartext heißt dies: Werden vom Malerbetrieb 5.000 Euro für den Anstrich der Fassade in Rechnung gestellt, beläuft sich die Fördersumme auf 2.500 Euro. Und davon müssen dann die besagten zehn Prozent abgezogen werden. Also erhält der Eigentümer eine Zuwendung über 2.250 Euro.
„Wer allerdings sein Haus sehr aufwendig renovieren will oder muss, dem werden dennoch Grenzen gesetzt. Die Stadt zahlt höchstens 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche. Doch für die Eigentümer lohnt sich die Sache in jedem Fall, zumal der Aufwand der Antragstellung nicht besonders groß ist“, erklärt Karl-Heinz Maaß vom städtischen Fachbereich Stadterneuerung.
Der Antragsteller benötigt lediglich vergleichbare Kostenvoranschläge von drei Unternehmen (der wirtschaftlichste wird der Berechnung der Zuwendung zugrunde gelegt). Ein aktueller Eigentumsnachweis ist erforderlich, beispielsweise die letzte Grundsteuerbescheinigung, Fotos vom Objekt und bei sehr aufwendigen, komplizierteren Vorhaben ein Gesamtmaßnahmenkonzept. Ist das Haus denkmalgeschützt, fehlt noch eine Erlaubnis der Denkmalbehörde. Der Antrag selber ist im Internet unter "www.bottrop.de, hier Quicklinks: Förderprogramme InnovationCity" zu finden. Dort ist auch die Richtlinie über die Vergabe der Fördermittel hinterlegt, die unter anderem beschreibt, was genau und unter welchen Bedingungen gefördert werden kann. Wer zum Beispiel Hof, Einfahrt oder Garten neu gestalten möchte, sollte möglichst neue Grünbereiche durch Entsiegelung von Flächen schaffen, zumindest ein ökologisches, wasserdurchlässiges Pflaster verwenden.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Stadterneuerung im Gebäude Ernst-Wilczok-Platz 2 informieren und beraten Hauseigentümer und halten auch Antragsformulare bereit. Die energetische Sanierung lässt sich mit den gestalterischen Maßnahmen kombinieren. Dazu wird eine kostenlose Erstberatung im Zentrum für Information und Beratung (ZIB) , Südring-Center-Promenade 3, Tel. 70-5000, angeboten.
Autor:Lokalkompass Bottrop aus Bottrop |
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