"Erst checken, dann klicken": Kampagne für sicheres Online-Shopping zum „Weltverbrauchertag“

Stehen den Bottropern am Dienstag in einer Telefonaktion zur Verfügung: (v. l.) Doris Grzegorczyk und Anette Abraham von der Verbraucherzentrale .
  • Stehen den Bottropern am Dienstag in einer Telefonaktion zur Verfügung: (v. l.) Doris Grzegorczyk und Anette Abraham von der Verbraucherzentrale .
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Es ist so komfortabel wie auch trügerisch – Einkaufen im Internet. Mit ein paar Mausklicks bestellen Online-Käufer bequem von zuhause aus die Produkte ihrer Wahl und potentiellen Ärger durch sogenannte „Klickfallen“ gleich mit.

Anlässlich des Weltverbrauchertags am Sonntag, 15. März, weist die Verbraucherzentrale NRW in Bottrop auf die häufigsten und kostenintensivsten Gefahren hin, denen sich Online-Shopper schon beim Bestellvorgang aussetzen können. „Natürlich hat der Handel über das Internet seine Vorzüge,“ weiß Anette Abraham von der Verbraucherzentrale.
„Ich kann immer und zu jeder Tageszeit shoppen gehen, aus einer Vielzahl von Waren und Anbietern auswählen und unproblematisch Preise vergleichen.“ Allerdings sollten sich die Konsumenten beim Befüllen der Warenkörbe nicht allein von günstigen Preisen und freundlich blinkender Homepages fehlleiten lassen.

„Denn wie in jeder Branche lauern auch und gerade hier schwarze Schafe darauf, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen“, warnt Doris Grzegorczyk. Dies geschehe dann, wenn Händler bewußt gegen ihre Informationspflicht verstoßen und versuchen, dem Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras, wie beispielsweise die Zusatz-Versicherung fürs Smartphone, unterzujubeln. Mit der Methode, den endgültigen Preis für ein Produkt oder eine Leistung nicht exakt anzugeben, wird im Netz ebenso gerne Kasse gemacht. Vorsicht ist hier insbesondere bei Flug- und Hotelbuchungen geboten.

Mehr Transparenz durch Button-Lösung

Für mehr Transparenz beim Online-Handel sorgt die sogenannte „Button-Lösung“, eine vom deutschen Gesetzgeber 2012 geschaffene Regelung, die mit entsprechender Beschriftung, etwa „zahlungspflichtig bestellen“, auf die Kostenpflicht hinweist. Bei falsch oder widerrechtlich gekennzeichneten Buttons (ein schlichtes „Weiter“ beispielsweise) kommt kein Kaufvertrag zustande, der Kunde muss nicht zahlen. Wenn er doch zahlen und einen sicheren Zahlungsweg wählen möchte , sollte er dies per Rechnung, Lastschriftverfahren oder PayPal tun, so der Rat der Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass der gelieferte Artikel dann doch nicht den Erwartungen entspricht, können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt retourschicken; Maßanfertigungen und verderbliche Produkte sind davon ausgeschlossen. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich in Textform, per Email oder Brief, erfolgen muss – kommentarlos einfach zurückschicken reicht nicht mehr aus. Den meisten Sendungen liegt heutzutage neben der Rechnung ein Retourenschein bei.

Zwar muss der Händler die Ware zurücknehmen, er kann dem Kunden allerdings die Kosten für die Rücksendung auferlegen. Die Versandkosten für die Lieferung müssen Anbieter hingegen bei einem Widerruf erstatten.
Zu mehr Umsicht beim Online-Handel rät die Verbraucherzentrale bereits beim Betrachten der entsprechenden Websites. Ob seriös oder nicht, lässt sich oft schon beim Blick in die AGBs feststellen. Hier sollte eine Handelsregisternummer stehen. Auch die Gestaltung der Seite kann Hinweise auf die Integrität des Anbieters geben – Impressum, AGB und Kontakt sollten gut sichtbar aufgelistet und leicht zu finden sein. Wer sich bei einem Händler dennoch nicht sicher ist, kann immer noch dessen Firmennamen googeln und in Internet-Foren nachschauen, ob dieser bereits negativ aufgefallen ist.

Beratung
- In einer Telefonaktion am Dienstag, 17. März, beantworten die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Bottrop alle weiteren Fragen zum Thema „Online-Handel“.
- Von 10 bis 13 Uhr informiert das Team über Händlertricks und gibt Tipps zur Abhilfe.
- Tel. 02041/ 5671603

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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