Telefone im Gesundheitsamt laufen heiß
Chaotische Verhältnisse im Bottroper Amt durch Internet-Suchmaschinen

Derzeit bereiten die Suchmaschinen im Internet und die Veröffentlichung der Rufnummer der Dienststellen auf der städtischen Webseite dem Gesundheitsamt große Sorgen. Foto: Pixabay
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Bottrop. Derzeit bereiten die Suchmaschinen im Internet und die Veröffentlichung der Rufnummer der Dienststellen auf der städtischen Webseite dem Gesundheitsamt große Sorgen. Der Grund: Wer beim Corona-Infotelefon nicht weiterkommt, weil dort gerade alle Plätze belegt sind, ruft wahllos eine Nummer des Gesundheitsamtes an, die ihm eine Suchmaschine im Internet herausgibt. Beispiel für eine Suche "Gesundheitsamt Bottrop" etc.

Dies hat fatale Folgen. Suchmaschinen wie Google geben zwar auf Sucheingaben die Links zur Webseite der Stadt Bottrop aus, dort sind aber sämtliche öffentliche Dienstleistungen der Ämter hinterlegt. Das Gesundheitsamt hat neben Corona nach wie vor auch andere gesundheitsdienstliche Aufgaben zu erfüllen. Wer einfach eine beliebige Rufnummer wählt, blockiert diese. Zudem können Mitarbeiter, die kontaktiert werden, zu speziellen Corona-Anfragen gar keine Auskunft geben und müssen weiterverbinden.

Die Stadt Bottrop bittet daher dringend darum, ausschließlich die Rufnummer des Info-Telefons zu nutzen. Diese lautet: 02041 705080.

Da sich aufgrund der Rekord-Inzidenzwerte derzeit viele Anrufer zum Thema Quarantäne- bzw. Isolationsschreiben melden, hier noch einmal die derzeit geltende Regelung des Landes NRW, die zwingend auch in Bottrop gilt: Es werden seitens der Stadt Bottrop keine Quarantäne- bzw. Isolationsschreiben oder Genesenen-Nachweise erstellt. Nach der derzeitigen Rechtslage ist für den Arbeitgeber der Nachweis des Test-Ergebnisses ausreichend um eine Quarantäne bzw. Isolation nachzuweisen. Dies ist ausdrücklich so geregelt in der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der sicheren Seite sind, hier auch noch einmal der Link, wo diese Bestimmungen zu finden sind: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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