Fahrradstraßen: Neuer Erklärfilm
Auf fünf verschiedenen Sprachen werden die wichtigsten Verkehrsregeln erklärt
Bottrop. Fahrradstraße? Was ist denn eine Fahrradstraße? Dürfen da nur Fahrräder fahren? Diese und andere Fragen stellen sich in Bottrop in letzter Zeit immer mehr Verkehrsteilnehmer:innen. Denn inzwischen gibt es bereits acht dieser sogenannten Fahrradstraßen im Stadtgebiet und es sollen im Laufe des Jahres noch weitere folgen.
Doch wie erkenne ich eine Fahrradstraße und was bedeutet das eigentlich, wenn irgendwo eine Fahrradstraße ist? Um dies kurz und knapp zu erklären, hat das Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop einen etwa 100 Sekunden langen Erklärfilm erstellen lassen. Hier sind die wichtigsten Verkehrsregeln einer Fahrradstraße noch einmal kurz zusammengefasst:
- Generell dürfen auf Fahrradstraßen nur Fahrräder und E-Roller fahren – auch nebeneinander
mit Zusatzschild (siehe Foto) dürfen z.B. auch Autos die Fahrradstraße nutzen.
- Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h, ist der Radverkehr langsamer müssen sich die anderen anpassen.
- Überholt werden darf nur, wenn mindestens 1,5 m Abstand zum Radfahrenden eingehalten werden kann.
- Ohne Beschilderung oder Markierung gilt „rechts vor links“, meistens bekommt die Fahrradstraße in Bottrop durch Beschilderung und Markierung aber Vorfahrt.
Bisher gibt es Fahrradstraßen an der Beckstraße von der Horster Straße bis zum Berhard-Poether-Weg, an der Gregorstraße, an den Straßen Wiedau und Burgstraße vom Brabecker Weg bis In der Koppel, an der Gustav-Ohm-Straße, der Brauerstraße, Schützenstraße und der Zeppelinstraße. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, ist der Film nicht nur in Deutsch, sondern auch in Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar.
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