Vom 14. Dezember bis zum 10. Januar - Notwendige Betreuungen bleiben bestehen
Auch Kitas sollen ihren Betrieb auf ein Minimum reduzieren

Die Angebote der Kindesbetreuung werden nicht generell geschlossen, es werde kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen. Foto: Stadt Bottrop
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Bottrop. Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen sind nicht nur die Schulen aufgefordert, den Betrieb deutlich zu reduzieren. Das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen angewiesen, den Betrieb vom 14. Dezember bis zum 10. Januar auf ein Minimum zu reduzieren.

Entsprechend ergeht ein dringender Appell an alle Eltern, mit Blick auf die anstehenden Weihnachtsferien und den zu erwartenden "Lockdown" das Kita-Angebot nur zu nutzen, "wenn es absolut notwendig ist!". In der ministeriellen Mitteilung heißt es weiter: "Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie ihr Kind nicht in die Betreuung!" Die Angebote der Kindesbetreuung würden aber nicht generell geschlossen, es werde kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen. Es gelte weiter die Betreuungsgarantie, dass Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar sei, dieses Angebot auch erhalten sollen.
Krisenstabsleiter Paul Ketzer verdeutlicht: "Durch diese Vorgehensweise sollen Kontakte vermieden und die Kitas (respektive deren Personal) entlastet werden. Das Betreuungsangebot besteht allerdings zunächst unvermindert weiter." Nur als Ultima Ratio, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien und die Leitung der jeweiligen Einrichtung sowie die Leitung des Trägers gemeinsam zu der Einschätzung gelangten, dass es ohne eine Reduzierung um bis zu sechs Wochenstunden einfach nicht mehr gehe, "wird das Betreuungsangebot gekürzt werden", so Ketzer. Eine solche Reduzierung bedürfe dann aber auch noch in jedem Einzelfall der Abstimmung mit dem städtischen Jugendamt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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