Bottroper Rat entscheidet am 15. Februar
Vorberatungen über Verkauf von Flugplatz-Anteilen haben begonnen

Der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss hat am Mittwoch, 26. Januar 2022, in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Mehrheit dem Verkauf von Anteilen an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide grundsätzlich zugestimmt. LK-Foto: Hans Nover
  • Der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss hat am Mittwoch, 26. Januar 2022, in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Mehrheit dem Verkauf von Anteilen an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide grundsätzlich zugestimmt. LK-Foto: Hans Nover
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Bottrop. Der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss hat am Mittwoch, 26. Januar 2022, in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Mehrheit dem Verkauf von Anteilen an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide grundsätzlich zugestimmt. Damit haben die Vorberatungen zu diesem Thema begonnen. Der Rat entscheidet am 15. Februar 2022.

Die Beratungen finden ohne Publikum unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil am Flugplatz auch andere Gesellschafter, darunter private Eigner, beteiligt sind. Grundsätzlich sind die Räte der Gemeinden, Städte und Landkreise gesetzlich gehalten, diese Sitzungen im nichtöffentlichen Teil durchzuführen, weil Rechte Dritter unmittelbar betroffen sind.
Der Wirtschaftsförderungsausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine mehrheitliche Privatisierung der Flugplatzgesellschaft, die derzeit weitgehend in der Hand von fünf Kommunen liegt, weiterzuverfolgen. Bisher hält die Stadt Bottrop 34 Prozent der Anteile.

Im Zuge des Verkauf der Anteile der beteiligten Kommunen Hünxe, Voerde, Dinslaken sowie des Kreises Wesel, soll die Stadt Bottrop eine Sperrminorität von 25,2 Prozent behalten. Dies soll geschehen, um weiterhin eine Einflussnahme auf die Flugplatzgesellschaft durch eine starke kommunale Vertretung zu gewährleisten. Die Investitionsfähigkeit der Flugplatzgesellschaft soll durch eine Kapitalerhöhung verbessert werden. Da die Stadt Bottrop nur rund ein Viertel an der Flugplatzgesellschaft halten wird, würden diese Investitionen vor allem von den privaten Anteilseignern aufgebracht werden. Für die Stadt Bottrop würde in diesem Zuge maximal eine Investition im niedrigen sechsstelligen Bereich anfallen. Damit könnten dann lange geplante Vorhaben wie die Installation eines ein Verfahrens zum Instrumentenanflug oder ein moderne Empfangs- und Aufenthaltsgebäude realisiert werden. Ziel soll sein, die Ertragslage des Flugplatzes weiter zu verbessern und beispielsweise für den Geschäftsreiseverkehr attraktiver zu machen.

Ertragslage des Flugplatzes weiter verbessern

Im Gegenzug zu dieser einmaligen Investition wäre die Stadt Bottrop zukünftig nicht mehr verpflichtet, die jährlichen Verluste der Flugplatzgesellschaft gemäß ihren Gesellschafteranteilen zu decken. Diese sind im öffentlichen Haushalt der Stadt derzeit mit 64.000 € ausgewiesen. Die anstehende Investition würde sich somit nach wenigen Jahren vollständig gegenfinanzieren.
Wichtig für die Kommunen auch: Die von ihnen an die Flugplatzgesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehen fließen an die Kommunen zurück. Weiterhin würden die kommunalen Anteilseigner aus sämtlichen Bürgschaften in voller Höhe entlassen. Was weiterhin gelten wird ist der bestehende Betriebsrahmenplan. In ihm sind alle Restriktionen bezüglich der maximalen Flugbewegungen festgelegt. Weiterhin bestehen bleiben wird auch die Betriebspflicht als Verkehrslandeplatz durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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