Notbremse für Bottrop gilt ab dem heutigen Mittwoch
Stadt beantragt Ausnahmegenehmigung beim Land und bekommt diese genehmigt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Stadtgebiet von Bottrop ab Mittwoch, 21. April, die Notbremse verfügt. Foto: Pixabay
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Bottrop. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Stadtgebiet von Bottrop ab Mittwoch, 21. April, die Notbremse verfügt. Grund der Verfügung ist die 7-Tages-Inzidenz, die am Montag und durch die Nachmeldungen für das vergangene Wochenende, an drei Tagen oberhalb der Grenze von 100 lag. Damit würde wieder eine Reihe von Einschränkungen in Bottrop gelten.

Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat jedoch beschlossen, dieses Mal beim Land eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, die das Land daraufhin auch genehmigt hat. Es gelten daher ab Mittwoch in Bottrop die gleichen Regeln wie in den Nachbarstädten mit Inzidenzwerten über 100. Vor allem für den Einzelhandel gilt: Es bleibt beim Angebot "click & meet" - nun muss aber ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Das Gleiche gilt für köpernahe Dienstleistungen wie Tätowierer und Nagelstudios. Krisenstabsleiter Jochen Brunnhofer hat den Einzelhandelsverband bereits telefonisch über die neue Regelung informiert.
Hintergrund des Antrags ist, dass mittlerweile in Bottrop eine große Infrastruktur für Bürgertestungen mit mehreren großen Testzentren im Stadtgebiet, einem Drive-In und einem mobilen Testbus aufgebaut werden konnte. Damit steht jedem Bottroper eine Möglichkeit zur Verfügung sich kostenlos auf Covid-19 testen zu lassen. Zudem sind die Inzidenzwerte derzeit in Bottrop noch immer unter dem Landesdurchschnitt.
Weiterer Grund für die Entscheidung des Krisenstabs war das Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Hinblick auf bundesweit einheitliche Regeln und die Befristung der derzeitigen Corona-Schutzverordnung des Landes bis zum 26. April. Da dies in Kürze geschehen soll, will man nicht einen lokalen Lockdown verfügen, der möglicherweise aufgrund neuer Regeln bereits in wenigen Tagen wieder modifiziert oder zurückgenommen werden muss.

Das gilt ab dem 21. April

Einkauf und Shopping
- Einkaufen mit Termin „Click & Meet“ ist möglich. Auch körpernahe Dienstleistungen (Tätowierer, Nagelstudios, Massagen etc.) und Baumärkte dürfen mit „Click & Meet“ öffnen. Es ist nun aber die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests notwendig.

- Beim Einkaufen nur mit Abholservice „Click & Collect“ muss kein negativer Test vorgelegt werden.

- Ein negativer Test muss auch nicht vorgelegt werden in Lebensmittelläden, auf Wochenmärkte, Apotheken, Friseurbetrieben, Fußpflege, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Zeitungsläden, Blumengeschäfte und Tierbedarfsläden.

Restaurants

- Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Abhol- oder Lieferdienst für Speisen und Getränke ist zulässig.

Freizeitparks

- Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth haben wie alle Freizeitangebote geschlossen.

VHS, Quadrat, Bibliothek, Kulturamt

- Die VHS ist geschlossen. Es finden Online-Veranstaltungen statt.
- Das Quadrat ist seit dem 17.04. mit dem Click & Meet Verfahren wieder geöffnet und kann dies fortsetzen.
- Die Bibliothek ist geschlossen.
- Die Angebote des Kulturamts finden derzeit nicht statt. Die Musikschule bietet Online-Veranstaltungen an.

Dienststellen der Stadtverwaltung

- Die Verwaltungsdienststellen sind geöffnet. Eine Terminreservierung vorab ist notwendig. Eine Testungen vorab ist nicht notwendig.

Sportplätze und Schwimmbäder

- Die Hallenbäder im Sportpark, in Welheim und Kirchhellen sowie das Stenkhoffbad sind geschlossen.

- Das Jahnstadion ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Individalsport geöffnet.


Kinderspielplätze

- Die Kinderspielplätze sind geöffnet.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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