Neues Gerichtsurteil: Wackelt die Sonntagsöffnung in Bottrop?

Die Bottroper SPD hat im Rat dem Möbelriesen Ostermann zusätzliche verkaufsoffene Sonntage verschafft - möglicherweise rechtswidrig, wie ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht nahe legt.
  • Die Bottroper SPD hat im Rat dem Möbelriesen Ostermann zusätzliche verkaufsoffene Sonntage verschafft - möglicherweise rechtswidrig, wie ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht nahe legt.
  • hochgeladen von Niels Schmidt

Mit den Stimmen der Mehrheitsparteien hat OB Bernd Tischler jüngst die Rekordzahl von elf Verkaufsoffenen Sonntagen für 2016 im Rat durchgedrückt – auf Kosten der stressgeplagten Beschäftigten in den Läden. Allerdings könnte das Bundesverwaltungsgericht dem OB nun einen Strich durch die Rechnung machen.
Es kippte nun in einem Grundsatzurteil die Sonntagsöffnung in einer bayrischen Gemeinde. Grund: Dort war die Sonntagsöffnung nicht Begleitprogramm für einen traditionellen Jahrmarkt, sondern der Markt wurde nur Beiwerk für die sonntägliche Konsumschlacht. Das könnte auch auf Sonntagsöffnungen in Bottrop zutreffen. „Aus unserer Sicht sind mindestens die Sonntagsöffnungen in Boy, von denen praktisch nur das Möbelhaus Ostermann profitiert, nicht zu halten. Hier gibt es keine traditionelle Festveranstaltung, die eine Sonntagsöffnung rechtfertigen könnte. Hier sollen die Leute nur durch Ladenöffnung angelockt werden“, resümiert LINKE-Ratsherr Niels Holger Schmidt. Vom OB erwatet DIE LINKE nun schnell Konsequenzen aus dem Urteil.
In einer Anfrage an das Stadtoberhaupt wollen die Sozialisten wissen, welche Folgerungen Tischler aus dem Urteil für die Sonntagsöffnungen in der Boy ziehen will. Ferner fragt Ratsherr Schmidt, welche Maßnahmen der OB ergreifen will, um für die 2016 beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage festzustellen, ob dort Feste nicht nur Dekoration für die sonntägliche Ladenöffnung sind.

Autor:

Niels Schmidt aus Bottrop

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