MdB Gerdes begrüßt Vorstoß für mehr Lohngerechtigkeit
Der 8. März ist der Internationale Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes ist sich sicher: In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.
„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit – das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall“, so Michael Gerdes. Auch weil Frauen häufiger in niedrig entlohnten Berufen und Branchen arbeiten, sind ihre durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in Deutschland nach wie vor 21 Prozent niedriger als die von Männern. Aber selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied 7 Prozent. „Das ist ungerecht und beschämend“, findet der Bundestagsabgeordnete. Für ihn steht fest: „Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt wird. Damit erhielten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso sollen private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, die von ihnen gezahlten Löhne regelmäßig auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen müssten zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
„Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts“, so Michael Gerdes. Denn viele Frauen (und auch Männer) wüssten nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen oder Kolleginnen. „Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“
Autor:Michael Gerdes aus Bottrop |
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