Arbeitsgericht hat entschieden
Mahnwache vorm Bergwerkstor
Mit einer mehrtägigen Mahnwache haben ehemalige Bergleute vor dem Bergwerk Prosper-Haniel gegen ihre Kündigungen demonstriert. Am Dienstag hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass diese Kündigungen wegen einer fehlenden sozialen Auswahl zwischen den gekündigten und weiterbeschäftigten Mitarbeitern unwirksam sind. Die RAG sieht dies allerdings anders und will in Berufung gehen, die Gehälter werden nicht gezahlt. Die Kündigungen waren zum 31. Dezember des vergangenen Jahres ausgesprochen und mit der Schließung des Bergwerks begründet worden. Die Kumpel argumentieren, dass sie Arbeiten hätten übernehmen können, die nun von Fremdfirmen ausgeführt werden.
Autor:Judith Schmitz aus Bottrop |
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