Linksjugend fordert Gleichbehandlung

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Die Bottroper Linksjugend ['solid], Jugendverband der Partei DIE LINKE, fordert die Gleichbehandlung mit den Jugendverbänden der anderen im Rat vertretenen Parteien. In einem Schreiben an den Ring politischer Jugend Bottrop (RpJ) fordern die jungen LINKEN die Aufnahme ihres Verbandes in den RpJ. Dieser erhält jährlich erhebliche Mittel aus dem städtischen Haushalt.
Wiederholte Beitrittsanträge der Linksjugend waren seitens des RpJ, in dem derzeit Junge Union, Jungsozialisten, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Ökologen vertreten sind, bisher konsequent ignoriert worden.
Gerichtlicher Vergleich bestätigt Anspruch der Linksjugend
Daher wendet sich die Linksjugend nun auch an den Oberbürgermeister, um die Gleichstellung des Verbandes zu erreichen. Die Linksjugend betont in ihrem Schreiben, dass nach einer längeren juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Linksjugend ['solid] und dem Bundesfamilienministerium bereits im Juli 2013 ein Vergleich über den Förderungsanspruch gefunden wurde. Dieser Vergleich legt fest, dass die Linksjugend den Anspruch einer gleichberechtigten Förderung wie alle anderen Jugendverbände der politischen Parteien ab 2014 hat.
Daher schreibt die Linksjugend: „Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch auf lokaler Ebene um die Verwendung öffentlicher Mittel geht und daher der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt.“
Die jungen LINKEN bitten daher den Oberbürgermeister um Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Autor:Günter Blocks - DIE LINKE aus Bottrop |
1 Kommentar
Hallo, Herr Weissmann,
danke der freundlichen Hinweise.
Aber wir kennen die Satzung des RpJ:
Die erste von Ihnen zitierte Passage ist schlichtweg rechtswidrig - wie dies ja auch schon das Bundesverwaltungsgericht gegenüber dem Bundesfamilienministerium hervorgehoben und dementsprechend einen Vergleich zwischen Linksjugend ['solid] und Ministerium herbeigeführt hat.
Dasselbe gilt für die zweite Hälfte der zweiten von Ihnen zitierten Passage:
Es gibt keinen rechtlich haltbaren Grund, demokratische Jugendorganisationen von der politischen Willensbildung und Bildungsarbeit auszuschließen, bloß weil einige Organisationen früher da waren und Exklusivrechte für sich einfordern - es sei denn, die "Exklusiven" verzichten auf jegliche Staatsknete.
Das war auch genau die Alternative, die das Bundesverwaltungsgericht den Jugendorganisationen der Altparteien aufgezeigt hatte.
Und selbstverständlich ist es Aufgabe des Oberbürgermeisters, dafür zu sorgen, dass mit städtischen Geldern nicht rechtswidrig umgegangen wird.
Ansonsten wäre dies eine klare Pflichtverletzung des Oberbürgermeisters.