LINKE fragen OB nach Plänen für Sperrklausel
Angesichts der Forderung von hohen SPD-Funktionären nach einer neuen Drei-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen fragt DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop den Oberbürgermeister nach seiner Einschätzung zu diesen Plänen.
„Aus unserer Sicht sind die Pläne von SPD-Landtagsfraktions-Chef Römer offenkundig verfassungswidrig“, betont LINKEN-Ratsherr Niels Holger Schmidt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Urteile des Verfassungsgerichtshofs in Münster. Dieser hatte bereits zweimal eine Sperrklausel verworfen: Eine solche Sperrklausel sei nur dann zulässig, wenn der Nachweis erbracht werde, dass Räte sonst funktionsunfähig zu werden drohten. Auf Antrag der LINKEN-Quellpartei PDS hatte der Verfassungsgerichtshof 1999 aber festgestellt, dass es dafür keine hinreichenden Anzeichen gibt.
„SPD trauert verlorenen absoluten Rathaus-Mehrheiten nach“
„Herr Römer ist ein politischer Kartenzinker. Es geht ihm doch gar nicht um die angeblich gestörte Funktionsfähigkeit von Räten. Er trauert nur verlorenen absoluten Rathaus-Mehrheiten der SPD nach und will lästige politische Konkurrenz loswerden“, so Schmidt.
„Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass die Arbeit in den Gremien des Bottroper Rates durch Parteienvielfalt gestört wird“, stellt Schmidt fest. Daher fragt er den Oberbürgermeister unter anderem, ob es aus dessen Sicht Anzeichen für eine solche Störung gäbe. „Sollte er eine solche Störung nicht feststellen, gehe ich davon aus, dass der Oberbürgermeister den Innenminister darüber informieren wird, dass von einer solchen Störung zumindest in Bottrop nicht die Rede sein kann“, führt Schmidt aus.
Abschließend betont Schmidt, dass seine Partei von einer neuen Hürde absehbar nicht betroffen wäre. DIE LINKE hat bei allen Wahlen in Bottrop immer deutlich über drei Prozent gelegen.
Autor:Günter Blocks - DIE LINKE aus Bottrop |
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