Landtagswahl NRW: Kreuzchen machen
Am 13. Mai sind die Bottroper aufgerufen, ihr Kreuzchen zu machen. An diesem Sonntag stehen vorgezogene Neuwahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag an. In Bottrop bewerben sich acht Direktkandidaten.
Der Wahlausschuss hat jetzt alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Für die CDU bewirbt sich Dr. Anette Bunse um das Mandat in der Landeshauptstadt. Für die SPD tritt Cornelia Ruhkemper an, die seit 2005 für Bottrop im Landtag sitzt. Roger Köllner stellt sich für Bündnis 90/Die Grünen zur Wahl. Die FDP wirbt mit Oliver Mies an der Spitze um Wählerstimmen. Für die Linke kandidiert Christoph Ferdinand. Für die Piraten tritt Rainer Woldenga an. Christopher Ruf wirbt für Die Partei um Stimmen und für die ÖDP bewirbt sich Markus Stamm um den direkten Einzug in den Landtag.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten.
Doch es gibt auch Gründe, die den Ausschluss von der Wahl rechtfertigen. Von den Landtagswahlen ausgeschlossen ist derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Die Mehrheit der Bottroper wird am 13. Mai in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihr Wahllokal aufsuchen, um dort ihre Stimme abzugeben. Welches das richtige Lokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wählern zugeschickt wird. Wer sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.
Üblicherweise werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag angefordert. Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann jedoch auch formlos gestellt werden.
Er kann per E-Mail an briefwahlstelle@bottrop.de, per Fax 7053918 und per Post an die Stadt gerichtet werden. Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt auf der Internetseite online zu stellen.
Stellvertretend für eine andere Person kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Der Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag, 13. Mai, 18 Uhr, beim Amt für Informationsverarbeitung, Statistik und Wahlen eingehen. Daher sollte die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchgeführt werden, damit der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
INFO:
Die Briefwahlstelle im Rathaus ist ab dem kommenden Montag, 23. April, geöffnet.
Bis dahin können die Wahlberechtigten nur per Post oder im Internet die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl anfordern.
Autor:Lokalkompass Bottrop aus Bottrop |
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