Lärmschutz an der B224
Lärmschutz an der B 224 auch ohne Umbau zur Autobahn A 52 möglich
Bestätigung des Bundesverkehrsministerium liegt vor
Immer wieder wird vom Oberbürgermeister Bernd Tischler sowie den beiden Fraktionsvorsitzenden Josef Ludes (SPD) und Hermann Hirschfelder4 (CDU) behauptet, dass es ohne den Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52 keine Lärmschutzwände gibt, ist falsch.
Denn das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 23.02.2011 (E-Mail) Herrn Willi Urban folgendes mitgeteilt:
wie bereits in meinem Schreiben vom 28.06.2007 mitgeteilt, kann Lärmsanierung als freiwillige Leistung des Bundes an bestehenden Bundesfernstraßen grundsätzlich durchgeführt werden. Dies gilt jedoch nicht für Straßen, an denen Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind, da hier die gesetzlich vorgeschriebene Lärmvorsorge greift. Da der Ausbau der B 224 zur A 52 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen gesetzlich festgelegt ist, kann Lärmschutz nur im Rahmen dieser Baumaßnahme erfolgen. Eine Lärmsanierung an der bestehenden B 224 wäre nur dann möglich, wenn ein Ausbaubedarf nicht mehr gegeben ist, was letztlich eine gesetzliche Änderung im Rahmen der Bedarfsplanung erfordern würde.
Das heißt: Wie erwähnt, bekommt man aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahren für den Umbau der B 224 zur A 52 zur Zeit die Lärmschutzwände nur bei dem Ausbau zur Autobahn. Aber verschwiegen wird, dass die Stadt Bottrop schon viele Jahre vor den geplanten Ausbaumaßnahmen einen Antrag für Lärmschutz hätte stellen können und die Lärmschutzwände wären aufgrund der guten Finanzlage des Bundes schon lange eingebaut.
Eine Voraussetzung für einen Antrag für den Einbau von Lärmschutzwänden wäre z.B. die schaltechnischen Untersuchung vom Ingenieurbüro Müller-MMB GmbH „Lärmminderungsplanung Stadt Bottrop“ für den Stadtteil / Boy vom 20. August 2002 gewesen, wo die zulässigen Immissionsgrenzwerte von 59/49 dB (A am Tag entlang der Bundesstraße B 224 bis zu 19 dB (A) nördlich der Welheimer Straße und bis zu 12 dB (A) südlich überschritten wurden.
Des Weiteren gilt immer noch:„Wenn der Ausbau der B 224 zur A 52 scheitern sollte, kann man wieder für die vorhandene B 224 Lärmschutzmaßnahmen beantragen. Nur ist die Zeit nicht mehr so günstig wie vor 10 Jahren.
Willi Urban
Autor:Willi Urban aus Bottrop |
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