Geschäfte jenseits der Rechtslage beenden
DIE LINKE im Rat verlangt in einer aktuellen Ratsanfrage ein Ende der rechtswidrigen Gefälligkeitsgenehmigungen für verkaufsoffene Sonntage in unserer Stadt. Laut jüngsten Gerichtsurteilen sind Ladenöffnungen an Sonntagen nur zulässig, wenn sie nur „Zugabe“ zu einem ohnehin Besuchermassen anziehenden Fest sind. Danach ist es ausdrücklich unzulässig Sonntagsöffnungen zu genehmigen, bei denen eine Alibi-Fest-Veranstaltung den Anlass liefern soll, der Hauptteil der Besucher aber wegen der Ladenöffnung kommt. Die Landesregierung hat die Kommunen bereits in einem entsprechenden Erlass im November 2015 darauf hingewiesen.
„Die bisherige Praxis geht einseitig auf Kosten der Beschäftigten im Handel. Das ist nicht zu rechtfertigen", meint LINKE-Ratsherr Niels Holger Schmidt und betont: "Angesichts der eindeutigen Lage gibt es in unserer Stadt dringenden Handlungsbedarf. Zum Beispiel sind die Genehmigungen der Sonntagsöffnungen des Möbelriesen Ostermann eindeutig rechtswidrig“, sagt Schmidt und stellt fest: „Bei Ostermann gibt es kein eingeführtes Volksfest, das tausende Besucher anziehen würde. Der Oberbürgermeister ist nach den aktuellen Urteilen und auch einem entsprechenden Erlass der Landesregierung verpflichtet, diese rechtswidrigen Geschäfte zu stoppen, indem er einen entsprechenden Ratsbeschluss veranlasst“, sagt Schmidt. Er verweist darauf, dass eben dies in Nachbarstädten wie etwa Bochum bereits passiert ist. Auch die Stadt Köln hat vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile über die Hälfte aller geplanten verkaufsoffenen
Sonntage gestrichen. „Alle verkaufsoffenen Sonntage müssen auf den Prüfstand“, verlangt Schmidt.
Urteile gegen Sonntagsöffnungen
DIE LINKE hat daher eine Anfrage an den OB gerichtet. Darin wollen die Sozialisten wissen, welche Folgerungen Tischler aus den aktuellen Urteilen und dem Regierungserlass ziehen will. Ferner fragt DIE LINKE, welche Maßnahmen der OB ergreifen, um die von den Gerichten verlangten nachvollziehbaren Prognosen zu den Besucherzahlen der einzelnen Veranstaltung vor der Genehmigung anzustellen. Auch will Schmidt wissen, warum solche Prognosen bisher von der Bottroper Verwaltung im Gegensatz etwa zum Bochumer Beispiel unterblieben sind.
„Aus unserer Sicht ist völlig klar: Die bisherige Praxis der Bottroper Verwaltung, jede vom Handel gewünschte Sonntagsöffnung durchzuwinken ist offensichtlich rechtswidrig. Das hat OB Tischler bereits im letzten November auch von der Landesregierung in dem Erlass Schwarz auf Weiß bekommen.“ Es sei irritierend, dass der OB dennoch nicht tätig geworden sei. Vielmehr halte er an der offensichtlich rechtswidrigen Praxis fest. „Tischler hat nicht einmal den Rat der Stadt über die Existenz dieses Regierungserlasses unterrichtet. Das sind Taschenspielertricks und kein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln“, stellt Schmidt fest.
Autor:Niels Schmidt aus Bottrop |
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