Fehlerhafte Wahllokalzuordnung in Fuhlenbrock

Am 22. September ist Bundestagswahl. | Foto: Archiv

Nachdem die Wahlbenachrichtigungen für 89.710 Wahlberechtigte zur Bundestagswahl am 22. September verteilt worden sind, ist jetzt nach Mitteilung der Stadtverwaltung eine fehlerhafte Zuordnung der Wahllokale in zwei Fuhlenbrocker Wahlbezirken aufgefallen.

Die jeweilige Zuordnung ist dabei vertauscht worden. Richtig ist es, wenn alle Wahlberechtigten, die auf der Wahlbenachrichtigung das Wahllokal „Städtischer Kindergarten Im Brinkmannsfeld 40“ stehen haben, im Wahllokal „Ludgerushaus, Ludgeristraße 6“ wählen gehen und umgekehrt müssen alle Wahlberechtigten, die auf der Wahlbenachrichtigung das Wahllokal „Ludgerushaus“ stehen haben, im Wahllokal „Städtischer Kindergarten Im Brinkmannsfeld 40“ ihre Stimme abgeben.

Alle Wahlberechtigten dieser beiden Wahlbezirke wird in den nächsten Tagen eine neue Wahlbenachrichtigung mit einem erläuternden Anschreiben zugesandt. Die fehlerhafte erste Wahlbenachrichtigung sollte dann umgehend vernichtet werden, damit am Wahltag keine unnötigen Wege zum Wahllokal entstehen, bittet die Stadverwaltung.

Wenn die fehlerhafte Wahlbenachrichtigung bereits als Antrag für die Briefwahl benutzt wurde, so war das ohne Probleme möglich und führt zu keinen Komplikationen, wird von der städtischen Wahlabteilung betont.

Autor:

Lokalkompass Bottrop aus Bottrop

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