Fast 400.000 Euro für die Ärmsten im Bottroper Haushaltsloch verschwunden? LINKE fragt OB nach Verbleib der Mittel für das „Bildungs- und Teilhabepaket“
„Kinder dürfen beim Mitmachen und Dabeisein nicht länger außen vor bleiben, nur weil die Eltern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder andere Sozialleistungen erhalten“, so hieß es 2011 auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Start des „Bildungs- und Teilhabepakets“ (BuT).
Nicht verwendete Mittel wurden 2013 von der Bundesregierung zurückgefordert. Jetzt hat das Bundessozialgericht geurteilt, dass es sich bei den BuT-Zuwendungen aus dem Jahr 2012 um eine unabänderliche Pauschalzahlung handelt, die der Bund nicht von den Kommunen zurückfordern darf.
Der Stadt Bottrop stehen aus diesen Mitteln mehr als 387.000 Euro zu.
„Wir befürchten, dass diese fast 400.000 Euro einfach im Haushaltsloch verschwinden“, so LINKEN-Ratsgruppensprecher Christoph Ferdinand.
„Das wäre absolut unverantwortlich, ausgerechnet Unterstützungsmittel für die Kinder der Ärmsten zum Haushaltsloch-Stopfen zu nutzen", erklärt Ferdinand. Auch in vielen anderen Städten würden die BuT-Mittel offenbar zum Haushaltsloch-Stopfen zweckentfremdet.
DIE LINKE will jetzt mit ihrer Anfrage an Oberbürgermeister Bernd Tischler klären: „Wie kann sichergestellt werden, dass diese Mittel doch noch der Zielgruppe zu Gute kommen?“
Wortlaut der Ratsanfrage:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundessozialgericht hat am 10. März 2015 geurteilt, dass es sich bei den BuT-Zuwendungen aus dem Jahr 2012 um eine unabänderliche Pauschalzahlung handelt, die der Bund nicht von den Kommunen zurückfordern darf.
Laut angehängter Tabelle stehen der Stadt Bottrop aus diesen Mitteln mehr als 387.000 Euro zu.
Nach Auffassung der LINKEN sind diese Mittel dem ursprünglich zu Grunde liegenden Zweck entsprechend zu verwenden: also für die Kinder der Ärmsten in unserer Stadt einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
a) Wie können diese BuT-Mittel dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechend zielorientiert eingesetzt werden?
b) Welche anderen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen in welchem Umfang aus die-sen Mitteln zusätzlich gefördert werden?
c) Was soll nach Auffassung der Verwaltung mit ggf. verbleibenden Restmitteln geschehen?
Für eine Beantwortung auch auf elektronischem Wege wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ferdinand
DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop
Autor:Günter Blocks - DIE LINKE aus Bottrop |
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