Neue Verordnung gibt jetzt geänderte Regeln vor
Drei Umstände ziehen automatisch eine Quarantäne nach sich

Im Zuge einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infizierung haben sich jetzt die Quarantäne-Regeln geändert. Foto: Fernando Zhiminaicela/Pixabay
  • Im Zuge einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infizierung haben sich jetzt die Quarantäne-Regeln geändert. Foto: Fernando Zhiminaicela/Pixabay
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Bottrop. Im Zuge einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infizierung haben sich jetzt die Quarantäne-Regeln geändert. Die neue Quarantäneverordnung des Landes, die seit dem 1. Dezember gilt, definiert drei Bereiche, in denen automatisch eine Quarantäne anzutreten ist, auch wenn die lokalen Behörden das nicht ausdrücklich angeordnet haben.

Nach der Verordnung sind alle Personen, bei denen wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Corona-Schnelltest ein "PCR-Test" vorgenommen wird, verpflichtet, sich umgehend bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Personen, bei denen durch einen "PCR-Test" eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wird, sind ebenfalls verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet frühestens nach zehn Tagen und auch nur, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen. Die Haushaltsangehörigen von positiv getesteten Personen sind nach der Verordnung verpflichtet, sich für 14 Tage ab Vornahme des Tests bei der infizierten Person in Quarantäne zu begeben und unverzüglich Kontakt mit dem lokalen Gesundheitsamt aufzunehmen.
In diesen genannten drei Fällen ergehen nach Mitteilung der Stadtverwaltung nun künftig städtischerseits keine gesonderten Bescheide mehr. Über die Quarantäne von Personen, die außerhalb des eigenen Haushalts engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet aber weiterhin das Gesundheitsamt.
Es ist künftig zudem möglich, die Dauer der Quarantäne von Kontaktpersonen von 14 auf zehn Tage zu verkürzen, wenn ein negatives Ergebnis eines "PCR-Tests" oder Corona-Schnelltests vorliegt. Die Testung zur Verkürzung der Quarantäne darf dabei frühestens zehn Tage nach dem Kontakt mit der infizierten Person erfolgen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

136 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.