Bürgerbegehren zum Flugplatz abgelehnt
Der von ÖDP, DKP, Grünen und der Ratsgruppe Die Linke gemeinsam geforderte Ratsbürgerentscheid zum Flugplatz Schwarze Heide hat keine Mehrheit gefunden.
In geheimer Abstimmung sprach sich eine Mehrheit der Ratsmitglieder in der vergangenen Sitzung dagegen aus. Im Vorfeld hatte Oberbürgermeister Bernd Tischler schon Bedenken der Verwaltung deutlich gemacht, ob dieses Bürgerbegehren überhaupt zulässig sei, da die Entscheidung das Haushaltsrecht der Stadt beeinflusse und somit rein fiskalischer Natur sei.
Die vier kleinen Parteien hatten unter anderem gefordert, dass die Bürger ihr Votum zur Frage „Soll die Stadt künftig Verluste der Flugplatzgesellschaft nur noch in Höhe der im Gesellschaftervertrag festgelegten Summe von maximal 49.000 DM (rund 25.00 Euro) ausgleichen?“ abgeben sollten.
Heftige Kritik
Heftige Kritik an der Rechtsauslegung der Verwaltung kommt von der Ratsgruppe Die Linke. „Die Konsequenz aus der schallenden Ohrfeige beim Stenkhoff-Bürgerentscheid für den Oberbürgermeister ist offensichtlich nicht, die Bürger aktiver einzubinden, sondern basisdemokratische Entscheidungen durch Verwaltungstricks erneut zu sabotieren“, so Christoph Ferdinand.
Und Thorsten Sterk, NRW-Pressesprecher des Vereins „Mehr Demokratie“ sagt dazu: „Die Gemeindeordnung schließt nur Bürgerentscheide über die gesamte Haushaltssatzung aus, nicht jedoch über einzelne Haushaltsstellen. Wäre dies der Fall, gäbe es in NRW so gut wie keine Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, weil fast alle Einfluss auf den kommunalen Haushalt haben.“
Autor:Judith Schmitz aus Bottrop |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.