Bürgerbegehren zum Erhalt des Stenkhoffbades in Bottrop

Ein Bürgerbegehren hat die Bürgerinitiative Stenkhoffbad mit (v.l.n.r.) Dieter Polz, Gabriele Schmeer, Michael Gerber und Bianca Kolbinger nun eingeleitet. | Foto: Michael Kaprol
  • Ein Bürgerbegehren hat die Bürgerinitiative Stenkhoffbad mit (v.l.n.r.) Dieter Polz, Gabriele Schmeer, Michael Gerber und Bianca Kolbinger nun eingeleitet.
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Vor rund zehn Tagen hatte der Rat der Stadt mit großer Mehrheit den Sparmaßnahmen zugestimmt, die mit der Teilnahme am Stärkungspakt notwendig werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Betriebs- und Personalkosten für die Unterhaltung des Stenkhoffbads gestrichen.

Nach einer Kostenschätzung durch die Stadtverwaltung betragen die bisherigen Betriebskosten jährlich etwa 190.000 Euro. Gegen diesen Ratsbeschluss hat die Bürgerinitiative Stenkhoffbad bei der Stadt offiziell ein Bürgerbegehren, das heißt einen Antrag auf einen Bürgerentscheid, der von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigen unterzeichnet werden muss, angemeldet. Dafür wurde bereits im Vorfeld mit der Stadtverwaltung ein Gespräch über die einzelnen Modalitäten geführt.

„Die Verwaltung hatte zwei, drei Änderungsvorschläge, die wir zu hundert Prozent übernommen haben“, erklärt Michael Gerber von der Bürgerinitiative Stenkhoffbad.Den Startschuss für das Bürgerbegehren, gleichsam die Unterschriftensammlung in der Bottroper Bevölkerung erteilte die Stadtverwaltung am vorletzten Freitag, 28. September um 11 Uhr. Seither wurden, vorwiegend auf den Wochenmärkten, 1700 Unterschriften (Stand Donnerstag, 4. Oktober) gesammelt. Für ein Zustandekommen des Bürgerbegehrens sind insgesamt 4.800 Unterzeichnungen notwendig, was etwa fünf Prozent der städtischen Bevölkerung entspricht.

Unterschriftensammlung auf Wochenmärkten

Drei Monate, bis zum 27. Dezember, haben die Verantwortlichen der Bürgerinitiative Zeit, um die geforderte Anzahl von Unterschriften einzuholen. Danach werden sie vom Wahlamt mittels der Einwohnermeldedatei komplett überprüft. „Wir werden die Sammlung allerdings auch fortsetzen, wenn wir die entsprechende Hürde gemeistert haben, um deutlich zu machen, wie groß die Unterstützung für das Stenkhoffbad seites der Bevölkerung ist“, erläutert Michael Gerber.

Ihre Unterschrift samt Name, Anschrift und Geburtsdatum abgeben dürfen alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Bottrop haben einschließlich der zur Kommunalwahl berechtigen EU-Bürger. Sofern die Bürgerinitiative bis zum Fristende die erforderliche Menge an Unterschriften zusammen hat, gebe es für den Rat der Stadt zwei Möglichkeiten: Einerseits könne er dem Verlangen des Bürgerbegehrens nachkommen und die notwendigen finanziellen Kosten zur Unterhaltung des Stenkhoffbads bereitstellen. Würde es seitens des Rates eine Ablehnung geben, komme es zum Bürgerentscheid.

Nach Einschätzung der Bürgerinitiative Stenkhoffbad könnten die Ausgaben für das Bad durch einen Förderverein, Sponsoring und eine Attraktivitätssteigerung, wie Wasserspielgeräte, flexible Öffnungszeiten oder Grillplätze teilweise gesenkt werden. Die Stadt Bottrop solle jedoch weiterhin die notwendigen finanziellen Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung bereit stellen, gegebenenfalls auch den vollen Betrag der jährlichen Betriebskosten.

Kontakt
Für Fragen ist das Team zum Bürgerbegehren unter Tel. 96227, e.Mail: info@bürgerinitiative-stenkhoffbad.de, oder auf der Internetseite www.bürgerinitiative-stenkhoffbad.de erreichbar.

Autor:

Nina Heithausen aus Bottrop

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