Akteneinsicht ergab: VRR will keine Parkgebühren am Hauptbahnhof
In der Auseinandersetzung um die Wiedereinführung von Parkgebühren im Parkhaus am Hauptbahnhof gibt es eine überraschende Wende. Wie eine Akteneinsichtnahme der LINKEN ergab, hat der VRR – der den Bau des Parkhauses maßgeblich mit Fördermitteln finanziert hat – die Stadt bereits im Januar 2017 aufgefordert, keine neue Schranke zur Gebührenerhebung zu errichten. Grund: Dadurch sei ein erheblicher Einbruch bei den Nutzerzahlen zu befürchten. Das wiederum könnte zu neuen Fördermittelrückforderungen führen.
Die Stadt erhielt in der Vergangenheit bereits über 200.000 Euro Fördermittel weniger als ursprünglich genehmigt, weil die Nutzerzahlen erheblich zu gering waren. Eine Rückforderung in Millionenhöhe konnte nur knapp abgewendet werden. Vor Streichung der Gebühren 2015 war das Parkhaus nur zu gut 20 Prozent ausgelastet. Wörtlich schrieb der VRR dem OB:„Zwar ist die Wiedererrichtung der Schrankenanlage durch den Zuwendungsbescheid generell nicht ausgeschlossen, allerdings werden die Bemühungen zur Auslastungsgradsteigerung durch die Wiedererrichtung der Schrankenanlage aus unserer Sicht stark gefährdet.“ Weiter hieß es sogar: „Wir hoffen, dass Sie aufgrund unserer Hinweise Ihr Ansinnen, eine Schrankenanlage am Parkdeck Bottrop Hbf. wieder zu errichten, überdenken.“
Das hatte die Stadt bisher trotz gleichlautender Hinweise der LINKEN, zuletzt in der Ratssitzung am 14. März strikt abgelehnt. Dort hatte die Ratsmehrheit sogar eine Erhöhung der Gebühren beschlossen und einen Antrag der LINKEN zum Verzicht auf die Gebühren abgelehnt.
OB führt den Rat bewusst hinters Licht
Vor allem hat der Oberbürgermeister den Rat in der Angelegenheit bewusst hinters Licht geführt. So hatte DIE LINKE bereits Anfang März in einer schriftlichen Anfrage an den OB wissen wollen, ob durch die neuen Gebühren nicht massive Fördermittelrückforderungen der VRR zu erwarten seien. Damals hieß auf vom Stadtchef nur lapidar: „Die Frage nach Mittelrückforderungen stellt sich derzeit nicht. Derartige Forderungen können allerdings für die Zukunft bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist im Jahre 2033 nicht ausgeschlossen werden. Die Höhe
derartiger Forderungen ist seriös nicht schätzbar.“ Von einer ausdrücklichen Forderung des VRR auf Schranke und Gebühren zu verzichten, war keine Rede.
DIE LINKE hat nun neuerlich Fragen in der Sache an den OB gestellt und sich an die Bezirksregierung mit der Bitte gewandt, den Beschluss des Rates vom März in der Sache zu beanstanden, da die Verwaltung die Ratsmitglieder vorsätzlich falsch bzw. unvollständig informiert hat.
Autor:Niels Schmidt aus Bottrop |
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