Affäre Ketzer: LINKE schaltet wegen Verletzung der Neutralitätspflicht Regierungspräsidenten ein
Nach den skandalösen Äußerungen des Ersten Beigeordneten der Stadt Bottrop, Paul Ketzer, in der April-Sitzung des Hauptausschusses wendet sich DIE LINKE nun mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständigen Regierungspräsidenten. Aus Sicht der LINKEN hat Ketzer mit seiner Aussage, dass von der Polizei zu wenig auf die Linken geschaut werde, seine Neutralitätspflicht als Beamter nachhaltig verletzt. Da Oberbürgermeister Bernd Tischler es ausdrücklich abgelehnt hatte, die Aussagen seines ersten Beigeordneten richtig zu stellen, blieb der LINKEN nur der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten.
Nach § 33 des Beamtenstatusgesetzes sind Beamte wie Ketzer verpflichtet „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt“.
„Gegen diese Regelungen hat Ketzer offensichtlich massiv verstoßen, denn er forderte von der Polizei Maßnahmen gegen eine bestimmte politische Richtung, nicht gegen politisch motivierte Straftaten an sich“, stellt LINKE-Ratsherr Niels Holger Schmidt fest und betont: „Dies passierte in einer Gremiensitzung, an der Ketzer in Ausübung seines Amtes als Bottrops zweithöchster Beamter teilgenommen hat. Bis heute ist weder er noch Oberbürgermeister Tischler bereit, diese Aussagen zu korrigieren. Uns bleibt daher nur der Weg zum Regierungspräsidenten.“
DIE LINKE weist in ihrem Schreiben an den Regierungspräsidenten ferner auf eine zweite Äußerung Ketzers in der Sitzung hin: Mit dieser hat Ketzer nach Meinung der LINKEN die Einmaligkeit der Verbrechen der Nazi-Terrorbande NSU relativiert. Ketzer hatte gesagt, auch linke Gruppen zögen durch das Land, nachdem Schmidt auf die Morde der Nazi-Terroristen dieser Gruppe im ganzen Bundesgebiet verwiesen hatte.
Autor:Günter Blocks - DIE LINKE aus Bottrop |
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