88.459 Wahlberechtigte zur Bundestagswahl

Die heiße Phase des Wahlkampfes hat begonnen. Am 24. September wird der neue Bundestag gewählt. Foto: Kappi
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Zur Bundestagswahl am 24. September sind 88.459 Bottroper Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Sie können ihre Stimmen in 89 Wahllokalen abgeben. Darüber hat jetzt das Amt für Informationsverarbeitung der Stadtverwaltung informiert.

Die Briefwahlstellen im ehemaligen Casino des Saalbaus, Droste-Hülshoff-Platz 4, und im Sitzungstrakt der Bezirksverwaltungsstelle in Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84-86, öffnen am Montag, 21. August. Die Möglichkeit zur Stimmenabgabe gibt es montags und dienstags jeweils in der Zeit von 8.30 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 16 Uhr. Außerdem ist die Briefwahlstelle im Saalbau zusätzlich an den Samstagen, 26. August, 2. September, 9. September und 16. September, in der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 22. September, sind die Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.

Die Briefwahl kann nur persönlich beantragt werden. Zudem ist es möglich einer Person eine Vollmacht zu erteilen. Allerdings kann einer Person maximal vier Vollmachten übertragen werden. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (24. Juni 2017) den Hauptwohnsitz in Bottrop hat. Später Zugezogene behalten ihr Wahlrecht in der früheren Wohngemeinde. Sie können aber eine Eintragung in das Bottroper Wählerverzeichnis bis zum 3. September beantragen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vor dem 14. August erfolgt ist und man dort nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt wird. Wahlberechtigte, die sich während der so genannten Einsichtsfrist, vom 4. bis 8. September in Bottrop anmelden, können nur auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Andernfalls bleiben sie in der bisherigen Wohngemeinde wahlberechtigt und können nur dort, zum Beispiel durch Briefwahl, wählen.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis Samstag, 3. September, zugestellt sein. Wer danach noch keine Benachrichtigung bekommen kann, sollte sich in der Briefwahlstelle an Stefan Böttcher, Telefon 02041/703918, wenden. Briefwahlunterlagen können online unter www.bottrop.de beantragt werden.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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