Bottroper Veterinäramt warnt vor Geflügelpest „HPAI H5“
Seit Ende Oktober sind erste Fälle bei Wildvögeln in Deutschland bekannt

Es ist die Jahreszeit, in der Zugvögel in ihre Quartiere zum Überwintern ziehen. Diese Wildvögel rasten unter anderem auch in Westeuropa und sind laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Einschleppungsquelle des aktuell vorherrschenden Geflügelpest-Virus „HPAI H5“ zu benennen.
  • Es ist die Jahreszeit, in der Zugvögel in ihre Quartiere zum Überwintern ziehen. Diese Wildvögel rasten unter anderem auch in Westeuropa und sind laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Einschleppungsquelle des aktuell vorherrschenden Geflügelpest-Virus „HPAI H5“ zu benennen.
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Bottrop. Es ist die Jahreszeit, in der Zugvögel in ihre Quartiere zum Überwintern ziehen. Diese Wildvögel rasten unter anderem auch in Westeuropa und sind laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Einschleppungsquelle des aktuell vorherrschenden Geflügelpest-Virus „HPAI H5“ zu benennen. Das FLI schätzt derzeit das Risiko für eine Einschleppung in Nutzflügelbestände als hoch ein.

Das städtische Veterinäramt betont, dass es sich bei der Erkrankung um eine anzeigepflichtige und daher staatlich zu bekämpfende Tierseuche handelt. Typische Symptome bei erkrankten Hühnervögeln sind unter anderem ein gesträubtes Federkleid, Reduktion der Futter- und Wasseraufnahme, Niesen, Ausfluss aus Schnabel und Augen sowie Atemnot, grünlicher Durchfall, Gleichgewichtsstörungen oder blaurote Verfärbungen am Kopf und den Gliedmaßen.Sollten Wildvögel auffallen, die eines oder mehrere der beschriebenen Symptome zeigen, oder tote Wildvögel aufgefunden werden, muss unverzüglich das Veterinäramt oder die Leitstelle der Feuerwehr informiert werden. Bei toten Wildvögeln darf der Kadaver nicht angefasst werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Geflügelpest um eine Erkrankung, die auf den Menschen übertragbar ist („Zoonose“). Das FLI hat jedoch bei den aktuell nachgewiesenen „HPAI H5“- Virus keinen Hinweis darauf, dass Menschen für diesen Virus-Subtyp empfänglich sind.

Empfehlung für Nutzgeflügelhalter

Um die Einschleppung in den jeweiligen Bestand zu verhindern, müssen alle sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Führen eines Bestandsregisters und das Tragen von Schutzkleidung, die vor dem Betreten der Haltung angelegt und unmittelbar nach Verlassen der Haltung wieder abgelegt wird.Grundsätzlich sollte der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln unterbunden bzw. auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden. Einstreu, Futter, Tränkwasser sowie Gerätschaften, die in der eigenen Geflügelhaltung verwendet werden, sollten vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt gelagert werden. Die Fütterung der eigenen Tiere sollte nicht im Freien stattfinden, um Wildvögel nicht anzulocken. Beim Betreten der Geflügelhaltung sollte darauf geachtet werden, dass Alltags-Schuhwerk vor dem Betreten der Haltungseinrichtung gewechselt wird.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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