Befragung für den Zensus startet
Erhebungsbeauftragte nehmen Mitte Mai ihren Dienst in Bottrop auf

In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 15. Mai etwa 1,4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie etwa 60 000 Bewohner in Wohnheimen befragt werden.  | Foto: Zensus 2022
  • In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 15. Mai etwa 1,4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie etwa 60 000 Bewohner in Wohnheimen befragt werden.
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In diesen Tagen beginnen in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Bottrop die Interviewer des Zensus, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, ihre Arbeit vor Ort.

Zur Vorbereitung der Haushaltebefragung stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst fest, wer an den zufällig ausgewählten Anschriften wohnt, an denen die Befragung stattfindet. In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 15. Mai etwa 1,4 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe sowie etwa 60 000 Bewohner in Wohnheimen (beispielsweise Studierendenwohnheime) befragt werden. Darüber hinaus geben etwa 11 000 Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften (beispielsweise Alten- und Pflegeheime) Auskunft über deren Bewohner.

In Bottrop werden circa 7800 Bürger von 65 Erhebungsbeauftragten befragt. Außerdem werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümer bzw. deren Beauftragte durch IT.NRW angeschrieben.

Ablauf der Befragung

Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich vor der Befragung schriftlich mit einem Anschreiben und einer Terminankündigungskarte an. Die darauffolgende persönliche Befragung dauert etwa fünf bis zehn Minuten. Bei dem Termin werden ausschließlich grundlegende Fragen zur Ermittlung der Einwohnerzahlen gestellt. Den Großteil der Fragen können die Befragten anschließend über einen Online-Fragebogen beantworten.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einer besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen dementsprechend nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben.

Beantwortung ist verpflichtend

Für den Zensus 2022 besteht zudem eine Auskunftspflicht. Geregelt ist dies im „Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022“ (ZensG 2022). Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Befragung nicht freiwillig ist. Bürger, die für die Stichprobe ausgewählt wurden, sind per Gesetz verpflichtet, die ihnen gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Verweigerung der Auskunft droht ein mehrstufiges Mahnverfahren, das in der Festsetzung von Zwangsgeldern mündet.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland finden Interessierte im Internet auf der Seite des Zensus und spezielle Informationen zum Zensus in NRW hier. Für persönliche Rückfragen steht die Zensus-Hotline 0211/82838383 ab Montag, 9. Mai, zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Bottrop aus Bottrop

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