Bis zum 15. November aktiv werden
Anmeldungen für Bottroper Grundschulen haben begonnen

Die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August 2022. Dies sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren sind. Die Kinder werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November 2021 bei der gewünschten Grundschule angemeldet.

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die zehnjährige Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der öffentlichen Grundschule und später durch den Besuch einer öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule) erfüllt.

Freie Grundschulwahl

Schulbezirke für Grundschulen bestehen nicht mehr. Die Eltern können daher ihr Kind an der gewünschten Grundschule anmelden, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

In Bekenntnisschulen dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehören oder deren Erziehungsberechtigte ausdrücklich die Aufnahme in die betreffende Bekenntnisschule wünschen, obwohl das Kind diesem Bekenntnis nicht angehört, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern. Bei einer Gemeinschaftsgrundschule haben die Kinder Vorrang, für die die Schule die dem Wohnsitz nächstgelegene Schule ist.

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird Englisch erst ab der 3. Klasse als eigenständiges Unterrichtsfach erteilt. Im Englischunterricht der Primarstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende kommunikative und interkulturelle Komponenten. So können die Schüler zum Beispiel in konkreten und für sie bedeutsamen Situationen, sprachliche Mittel erproben und festigen und ihre Kompetenzen in der Fremdsprache ausbauen.

Computer und Internet sind den meisten Kindern aus ihrer Alltagswelt längst geläufig. Bereits in der Grundschule sollen die Kinder zu einem sinnvollen Umgang und Lernen mit diesen „Neuen Medien“ hingeführt werden. Die Grundschulen haben hierfür entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen ein passendes Konzept erarbeitet.

Schülerfahrkosten werden von der Stadt übernommen, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Grundschule der gewählten Schulart mehr als 2 Kilometer beträgt. In Ausnahmefällen werden die Kosten auch dann übernommen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist; weiterhin wenn Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen müssen. Schülerfahrkosten werden in der Regel durch Aushändigung

Parallel zur Rücksendung der Anmeldeunterlagen gibt es ab sofort die Möglichkeit, das Kind online anzumelden. Die Startseite zur Online-Anmeldung ist über die Internetseite der Stadt Bottrop erreichbar.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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