Bei erlaubtem Tempo 50 mit 140 km/h ertappt:
Polizei kontrolliert Geschwindigkeit

Die Straßen sind frei. Wer jetzt meint, nicht auf die Geschwindigkeit achten zu müssen, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.  | Foto: Michael Kaprol
  • Die Straßen sind frei. Wer jetzt meint, nicht auf die Geschwindigkeit achten zu müssen, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.
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Die zur Eindämmung der Corona Pandemie veranlassten Maßnahmen haben nicht nur das öffentliche Leben stark eingeschränkt, sondern offensichtlich auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die Verkehrsdichte hat spürbar abgenommen. Bei einigen Verkehrsteilnehmern mag jetzt der Eindruck entstehen, dass die "freier" zu befahrenden Straßen ein straffreies, schnelles Fahren ermöglichen.

Schalldämpfer abmontiert

Dass dem nicht so ist, musste kürzlich ein Motorradfahrer erfahren. Einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes fiel der Mann auf, als er mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h (bei zulässigen 50 km/h) über öffentliche Straßen in Haltern am See fuhr. Zudem hatte er den Schalldämpfer der Auspuffanlage entfernt und wollte testen, wie sich sein Krad ohne Schalldämpfer fährt und anhört.
Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und des Verstoßes gegen die Ausrüstungsvorschriften erwartet den Motorradfahrer neben einem Bußgeld ein längeres Fahrverbot. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Polizei im Kreisgebiet ihre Aufgaben auch im Verkehrsbereich nach wie vor wahrnimmt. Die Verkehrsdienste des PP Recklinghausen führen nach wie vor Geschwindigkeitsmessungen durch und intensivieren, wie immer in den warmen Monaten, ihre technische Überwachungsmaßnahmen.
Das Anhalten von Verkehrsteilnehmern, die ohne Rücksicht, durch das Fahren mit gefährlichen Geschwindigkeiten, verkehrsunsicheren und/oder überlauten Fahrzeugen, ihre "Freiheit" ausleben, zählt auch jetzt zu den vorrangigen Aufgaben der Polizei. Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide werden zur Zeit allerdings deutlich öfter nach Hause geschickt und nicht, wie sonst meist üblich, direkt vor Ort angeboten bzw. erhoben. Wo es nicht notwendig ist, wird auf das direkte Anhalten verzichtet.
Mit Blick auf das kommende Osterwochenende weist die Polizei darauf hin, dass Touren mit dem Motorrad nicht verboten sind, sie aber dem Sinn der Corona-Schutzverordnung widersprechen. Schon allein das Verletzungsrisiko spricht gegen solche Touren. Jeder, der sich angesichts der derzeitigen Entwicklungen selbst unnötig in Gefahr begibt und sich hohen Verletzungsrisiken aussetzt, handelt unsolidarisch. Die Betten in den Krankenhäusern werden derzeit für andere Herausforderungen gebraucht. Wo sich mehr als zwei Motorradfahrende treffen, greift das Kontaktverbot. Die üblichen Ausnahmen gelten hier natürlich auch.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

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