Aktuelles Urteil Bundesgerichtshof
Untervermietung grundsätzlich erlaubt

Durch die Medien (WDR 4) erfuhr ich heute von einem interessanten Urteil des Bundesgerichtshofs. Untervermietung von Wohnraum ist jetzt grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern, z.B. wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde.

In dem Urteil heißt es: Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seine Wohnung untervermieten, um damit einen Teil seiner Kosten zu decken. Begründet wird eine solche Untervermietung mit einem berechtigten Interesse des Mieters und ist damit zulässig. Dabei sei es nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.

Was war vorausgegangen?
Ein Mieter aus Berlin war mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte gezogen - die frühere Drei-Zimmer-Mietwohnung nutzte er beruflich weiter. Zwei der drei Zimmer vermietete er dabei unter. Etwas nach Auszug bat er dafür den Vermieter der Berliner Wohnung um Erlaubnis, die Räume unbefristet untervermieten zu dürfen. Der Vermieter erlaubte dies zunächst befristet und lehnte die Untervermietung später ganz ab. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht und bekam in den Vorinstanzen kein Recht, so dass der Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof ging. Der BHG entschied im Sinne des Klägers.

Das Landgericht Berlin muss nun neu über den Fall verhandeln.

Dieses BHG-Urteil hat jedoch keine positiven Auswirkungen auf Empfänger des Bürgergelds oder der Leistungen nach dem SGB XII. Wenn eine Wohnung nach diesen Gesetzen "nicht angemessen" ist, also auch zu teuer, kann sie auch nicht durch eine Untervermietung angemessen werden, da die Einkünfte aus der Untervermietung auf das Bürgergeld bzw. die Sozialhilfe voll angerechnet werden! Bedürftige ziehen wieder einmal die Arschkarte! Hier wäre - unabhängig von der Höhe dieser Sozialleistungen - eine entsprechende Gesetzesänderung notwendig, Einkünfte aus Untervermietung müssen anrechnungsfrei bleiben, wenn dadurch der Wohnraum des Mieters gesichert ist!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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