Keine vollendeten Tatsachen schaffen!
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar schreibt in einem Appell an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Stadtrates: »Um die Bochumer Bürger noch vor einem Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor vollendete Tatsachen zu stellen, sollen möglichst schnell mehrere städtische Grundstücke im Bereich des Bebauungsplangebietes des ehem. Bahnhof Weitmar zum Dumpingpreis ohne öffentliche Ausschreibung an einen Investor verkauft werden. Der Beschluss zum Verkauf soll bereits am Dienstag, dem 04.02.2014 im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung erfolgen.
Da bisher noch keine Ermittlungsergebnisse der Kommunalaufsicht zu den Beschwerden der BI hinsichtlich Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung und Veruntreuung der Stadt Bochum zugunsten eines Investors vorliegen, hat die Bürgerinitiative in einem Schreiben an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses appelliert, den Verkauf jetzt noch nicht zu beschließen, zumal kurzfristig auch zwei städtische Grundstücke außerhalb des Bebauungsplangebietes ohne öffentliche Ausschreibung mitverkauft werden sollen. Über die plötzliche Verkaufsabsicht wurde die Öffentlichkeit erst am 27.01.2014 im Rahmen einer Verwaltungsvorlage informiert. Bereits eine Woche später soll der Verkauf der beiden Grundstücke im Wirtschaftsausschuss durchgewinkt werden.
Die beiden Grundstücke – an der Ecke Karl-Friedrich-Straße / An der Holtbrügge gelegen – sind durch eine markante Geländestufe vom eigentlichen Bebauungsplangebiet getrennt und mit einem alten Baumbestand (u. a. 13 Bäume unter Baumschutzsatzung) bewachsen. Der große Höhenunterschied des Geländes (ca. 7 m) wird durch ein mächtiges Sandsteinvorkommen verursacht. Falls unter dem Vorwand einer notwendigen Geländeeinebnung geplant ist, auch diesen Fels zur Wiederauffüllung der schadstoffkontaminierten Altlastenflächen auf dem Bahngelände abzubauen – wie beim nördlichen Waldgrundstück beabsichtigt – entsteht hier ein weiterer Rohstoffgewinnungsbetrieb, der ohne Genehmigung im städtischen Innenbereich betrieben würde. Sollte der äußerst harte Sandstein inmitten vorhandener Wohnbebauung abgebaut werden, befürchten die umliegenden Anwohner die Entstehung von Bergschäden an ihren Gebäuden durch abbaubedingte Erschütterungen.
Um die Öffentlichkeit von Informationen zum geplanten Grundstücksverkauf abzuschneiden, werden Mitteilungen mit Bezug zum Bebauungsplan Nr. 946 inzwischen in den nichtöffentlichen Teil von Ausschuss-Sitzungen verlagert und öffentliche Vorlagen (angeblich aus Datenschutzgründen) ohne Inhalt herausgegeben.
Inzwischen wurde eine Frage der Bürgerinitiative allerdings geklärt, auch wenn das Stadtplanungsamt hier noch dementiert. Bei dem nördlichen Wald handelt es sich nicht um „Wald auf Zeit“, sondern um Wald (nach § 2 BWaldG) auf natürlichem Boden. Ein Roden des Waldes und ein Abtragen des Hügels wären ein klarer Eingriff in die Natur und Landschaft (nach § 4 Land-schaftsgesetz NRW bzw. § 14 BNatG) und daher zu untersagen!«
Autor:Christoph Nitsch aus Bochum |
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