Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Migranten
Gericht stellt Verfahren ein
Vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität erreichte mich folgende Meldung (27.11.24 18.00 Uhr):
Quelle https://freunde-fluechtlingssolidaritaet.org/
Klatsche für die Stadt und Oberbürgermeisterin Karin W. aus Gelsenkirchen
Amtsgericht Gelsenkirchen stellt Bussgeldverfahren gegen Alassa M. ein
M. hat heute Recht bekommen, dass das gegen ihn durch die Stadt Gelsenkirchen verhängte Bußgeld unsinnig und nicht akzeptabel war. Das Verfahren (Az.: 321 OWi-348 Js 209/24 – Owi – 64/24) wurde nach einer 3-minütigen Verhandlung eingestellt. Ein Erfolg auf der ganzen Linie!
Der Richter am Amtsgericht zeigte sich befremdet, ja empört über das Vorgehen der Stadt Gelsenkirchen. M. habe sich geradezu vorbildlich verhalten und ihm sei nichts vorzuwerfen. Er betonte seine Anerkennung, dass M. eine Ausbildung gemacht, eine Arbeit angetreten habe, vollständig für seinen Unterhalt aufkomme und seinen Wohnsitz ordnungsgemäß angemeldet habe, als ihm das erlaubt war. Was kann man sich mehr wünschen, stellte er die Frage und ergänzte: »Gerade in Gelsenkirchen«. Das trifft ins Schwarze! M.und sein Anwalt erklärten sich mit der Einstellung des Verfahrens natürlich einverstanden und zufrieden.
In dem Verfahren ging es um einen angeblichen Verstoß gegen das Meldegesetz, der Migrant hätte sich nicht ordnungsgemäß in Gelsenkirchen angemeldet.
Zu diesem eindeutig rechtslastigen ausländerfeindlichen Bußgeldbescheid kniffen die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen und das Rechtsamt vor dem Gericht, in dem sie nicht zur Verhandlung kamen. Freundeskreis Flüchtlingssolidarität berichtete weiter sinngemäß: Weder seitens der Rechtsabteilung noch seitens des Büros der Oberbürgermeisterin kam jemand zur Verhandlung. Dabei fand der Erlass des Bußgeldbescheides in direkter Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Karin W. und ihrem Büro statt, die über die Stellungnahmen von M. und seines Anwalts gegen das Bussgeldverfahren unmittelbar informiert und entgegen allen juristischen und moralischen Argumente mit dem Erlass einverstanden war. Bereits vorher hatte die Stadt Gelsenkirchen dem Ansinnen der Bezirksregierung Arnsberg, M. in Gelsenkirchen aufzunehmen, ausdrücklich widersprochen.
Wie undemokratisch sich Frau W. zeigte, bewies die Ablehnung eines persönlichen Gesprächs mit dem Flüchtling M. nach einer Kundgebung vor dem Hans-Sachs-Haus (Rathaus) in Gelsenkirchen. An dieser Kundgebung beteiligten sich nicht nur der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität, sondern auch das Wählerbündnis AUF Gelsenkirchen (im Rat der Stadt vertreten) und die Organisation Solidarität International.
M. hatte Frau W. sogar am 1. Mai 2022 persönlich angesprochen - wurde jedoch mit Missachtung abgewiesen. So geht die damalige Urheberin des Konzeptes »Willkommenskultur« mit fortschrittlichen Flüchtlingen um, die sich gerade in der krisengebeutelten Stadt Gelsenkirchen um Integration bemühen.
Die Entscheidung des Gerichtes wurde von M. und dem Freundeskreis Flüchtlingssolidarität eindeutig begrüßt und ich schließe mich dieser Begrüßung voll an. Das Gericht hat der Behördenwillkür der Stadt Gelsenkirchen gegenüber Flüchtlingen einen Riegel vorgeschoben. Dieser Erfolg ist ein wichtiges Signal, sich nicht von Behörden einschüchtern zu lassen! Dies gilt nicht nur in Flüchtlingsangelegenheiten, sondern auch für Bedürftige wie Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger und auch in allen anderen Rechtsstreitigkeiten mit Behörden!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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