Schlüsseldienste: Verbraucherzentrale Arnsberg warnt vor unseriösen Tricks
Die Tür fällt zu und der Schlüssel ist drinnen – das kann jedem passieren, oftmals jedoch mit teuren Konsequenzen. Als Retter in der Not bieten Schlüsseldienste rund um die Uhr ihre Dienste an. Doch eine auffällige Anzeige im Branchenbuch oder ein vollmundiger Hinweis im Internet führt nicht immer zu einer seriösen und preisgünstigen Firma.
„Viele hilfreiche Türöffner leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit überteuerten Preisen und der Forderung nach Barzahlung schamlos aus“, warnt Petra Golly, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. Dort hat es ((allein in der vergangenen Woche)) kürzlich innerhalb einer Woche gleich mehrere Meldungen von Fällen mit überteuerten Rechnungen, fragwürdigen Rechnungsposten und immer wieder enormen Druck zur Zahlung durch die Mitarbeiter von Schlüsseldiensten gegeben. Kommt man in die Notlage mit einer zugefallenen Haus- oder Wohnungstür, so hilft nur, die Kosten schon vor dem Anrücken einer Firma zu vergleichen und die Rechnung im Zweifel nicht sofort zu bezahlen.
Ortsansässige Firma suchen
Um Kosten gering zu halten und Angaben nachprüfen zu können, am besten im Notfall einen Schlüsseldienst in der Nähe anrufen. Hierbei sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis – in der Regel zwischen 75 und 100 Euro – fragen. Nutzen Schlüsselnotdienste die Bedrängnis von Kunden aus und verlangen mehrere hundert Euro fürs Türöffnen oder wollen keinen Preis nennen, ist es ratsam, auch in der akuten Stresssituation mehrere Anbieter anzurufen und deren Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf keinen Fall sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon- oder Branchenbuch durch die Aneinanderreihung des Buchstabens „A“ an vorderster Stelle einen Vorteil verschaffen. Oft sind solche Dienste weder seriös noch ortsansässig.
Nur sachgerechte Leistungen akzeptieren
Vor Erteilung eines Auftrags sollte die Vereinbarung akribisch geprüft werden. Firmen vor Ort dürfen nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen berechnen. Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie weder aufgebrochen noch das Schloss ausgebaut werden. Beides ist aber häufige Praxis, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen sich in der Regel ohne Beschädigung in zehn bis dreißig Sekunden von einem Fachmann öffnen.
Für diese Leistung kann nur ein angemessener Betrag und nicht ein Fantasiepreis – etwa für einen zweiten Monteur – verlangt werden. Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete Arbeitszeit – in der Regel wenige Minuten – und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen. Nur wenn der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten anrückt, kommen zur reinen Arbeitszeit Nacht- und Feiertagszuschläge von 25 bis 100 Prozent hinzu. Extras wie „Sofortdienstzulage“ oder „Spezialwerkzeuge“ dürfen nicht berechnet werden. Kosten für letzteren Posten fallen nur an, wenn die Geräte tatsächlich eingesetzt wurden.
Rechnung prüfen
Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position einzeln aufgeführt und vereinbart worden ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten oder besser die Zahlung verweigern und die Rechnung lieber prüfen lassen.
Nötigung nicht gefallen lassen
Dubiose Firmen werden mit verbalem Druck und erneutem Aussperren versuchen, ihren Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Polizei zu rufen und wenn nötig Anzeige zu erstatten. Hierzu ist es wichtig, über die Kontaktdaten des Schlüsseldienstes zu verfügen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten – von der Auftragsvergabe bis zur Nötigung – am besten mit Bestätigung eines Zeugen zu schildern.
Vorsorgen für alle Fälle
Wer einen Schlüssel beim Nachbarn deponiert, ist auf den Einsatz eines Notdienstes oftmals nicht angewiesen. Wer sich zudem vorsorglich nach Preisen und Leistungen eines seriösen Schlüsseldienstes sowie weiterer Notdienste erkundigt und deren Rufnummer parat hat, ist für den Notfall bestens gewappnet.
Ein Faltblatt mit einer Checkkarte zu Notfall-Nummern und rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen sowie eine (kostenpflichtige) Rechtsberatung gibt’s in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in der Burgstraße 5, 59755 Arnsberg.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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