Kreis Wesel bittet die Landwirte, Rücksicht auf brütende Kiebitze zu nehmen
Um dem Bestandseinbruch des Kiebitz Einhalt zu gebieten, wendet sich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel an Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Sollten sie auf diesen Flächen brütende oder darüber im Flug balzende Kiebitze beobachtet haben, so wird gebeten, dort freiwillig und mindestens bis zum 10. Mai auf jegliche Bodenbearbeitung zu verzichten. Das Land prämiert einen einmaligen derartigen Verzicht zum Wohl des Kiebitz mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe...